Richtlinien der Gigolos Begleitagentur :


Unsere Konditionen :

Die Mindestdauer für die Miete unserer Gigolos beträgt 3 Stunden.

3 Stunden kosten 190.– Franken
Eine Halbtagespauschale (7 Stunden) kostet 390.– Franken
Eine Tagespauschale (15 Stunden) kostet 790.- Franken
Eine Wochenpauschale (7 Tage à 15 Stunden) kostet 4900.- Franken
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

 

Preise für Top - Gigolos!

Exquisite Top-Gigolos zeichnen sich durch folgende Fœhigkeiten aus:
neuste Knigge Regeln mit Diplomabschluss bestanden und mehrjœhrige Erfahrung im High-Class Begleitservice.

3 Stunden kosten 490.– Franken
Eine Halbtagespauschale (7 Stunden) kostet 990.– Franken
Eine Tagespauschale (15 Stunden) kostet 1900.- Franken
Eine Wochenpauschale (7 Tage à 15 Stunden) kostet 11900.- Franken
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

 

Bei nicht aufgeführten Stundenzahlen wenden Sie sich an: info@gigolos.ch

Bei längeren Reisen offerieren wir Ihnen gerne eine Sonderpauschale.

Spesen wie z.B. Eintrittsgelder, Autokilometer (= 60 Rappen pro km), Taxifahrten... gehen generell zu Lasten des Kunden. Für Speise und Trank kommt jeder Gigolo für sich selber auf.

Die Anreise der Begleitperson wird mit 40.- Franken pro Stunde berechnet.

 

 

Buchen von Begleitpersonen :

Unsere Agentur vermittelt ausschliesslich seriöse Gigolos .
Da unsere Mitarbeiter nebenberuflich in unserer Agentur tätig sind, ist eine rechtzeitige Buchungsanfrage zu stellen. Wenn die gewünschte Buchung möglich ist, bestätigen wir diese so schnell wie möglich auf schriftlichem oder mündlichem Weg. Andernfalls unterbreiten wir Ihnen einen anderen Vorschlag. Eine Verlängerung der gebuchten Zeit ist nach Zustimmung der Begleitperson möglich.
Wir wünschen Ihnen jetzt schon einen wunderschönen Aufenthalt in der vielseitigen Schweiz und viel Vergnügen mit Ihrem unvergesslichen und perfekten Date.

 

 

Zahlungsarten :

Sie können Ihre Einzahlung auf folgende Bankweg tätigen:

UBS AG, 6300 Zug
Postkonto der UBS 80-2-2 (für E-Banking)
Gigolos Begleitagentur
Postfach 18, 8912 Obfelden
Konto-Nr: 273-23379801J
IBAN: CH740027327323379801J
SWIFT: UBSWCHZH80A

Vertragsabschluss :

Nach einer Prüfung Ihrer unverbindlichen Anfrage u.a. auf die Verfügbarkeit des ausgewählten Wunsch-Gigolo’s, erhalten Sie von uns nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Rücksprache eine Bestätigung. Dieses Formular senden Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben retour per E-Mail oder Post.
Mit der Überweisung der Dienstleistungssumme erklären sich die Kunden einverstanden mit unseren allgemeinen Konditionen.


Widerrufsrecht :

Sie sind an Ihre Erklärung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach dem Abschluss des schriftlichen, von uns bestätigten Buchungsauftrages widerrufen. Der Widerruf muss eine Begründung enthalten und schriftlich an untenstehende Adressen erfolgen :

Post :

Gigolos Begleitagentur - What Women Want
Postfach 18
CH – 8912 Obfelden

Telefon : +41/ (0)878 / 870 780
E-Mail : info@gigolos.ch

Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten, sofern nicht die Gigolos Begleitagentur mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

 

Haftung :

Die Gigolos Begleitagentur bemüht sich im Rahmen Ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Gigolos Begleitagentur jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

Die Kunden können für alle Schäden, welche bei der Gigolos Begleitagentur oder Dritten durch seine Benutzung der Gigolos Begleitagentur entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Falle einer unzulässigen Benutzung von Gigolos Dienstleistungen durch der den Teilnehmer, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung zur Gigolos Begleitagentur Zugang genommen haben.

 

 

Schlussbestimmungen :

Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen bestmöglich so nahe kommt wie rechtlich möglich.

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu einer Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der Unterschrift beider Vertragsparteien.
Gerichtsstand ist Zürich. Die Gigolos Begleitagentur ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierten Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

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